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Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 27.06.2016
- 124 C 248/15 -
Keine Umlage der Stromkosten für Tiefgarage bei Nichtnutzung der Garage durch Mieter
Keine Pflicht des Mieters zur Zahlung des Allgemeinstroms
Nutzt ein Wohnungsmieter nicht die Tiefgarage, so ist eine Umlage der Kosten für den Allgemeinstrom für die Garage unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte die
Unzulässigkeit der Umlage der Stromkosten
Das Amtsgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2016
Quelle: Amtsgericht Saarbrücken, ra-online (zt/WuM 2016, 520/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 520 WuM 2016, 520
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Dokument-Nr. 23035
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