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Amtsgericht Überlingen, Urteil vom 10.06.2014
- 2 C 71/14 -
Kein Anspruch eines Branchenbuchanbieters auf Zahlung wegen Eintrags in einem Internetbranchenbuch
Begriff "Korrekturabzug" auf Formular begründet Irreführung der Kunden
Ist der Begriff "Korrekturabzug" auf einem Auftragsformular fett hervorgehoben, so wird damit der Empfänger des Formulars in die Irre geführt. Denn mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags rechnet er in einem solchen Fall nicht. Der Branchenbuchanbieter hat daher keinen Anspruch auf Bezahlung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Überlingen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall unterschrieb eine Frau ein ihr vom RB Medienverlags GmbH zugeschicktes Formular und sendete es zurück. Nach Ansicht des Unternehmens sei damit ein kostenpflichtiger Vertrag über einen
Kein Anspruch auf Zahlung
Das Amtsgericht Überlingen entschied zu Gunsten der Frau. Sie habe nicht für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2014
Quelle: Amtsgericht Überlingen, ra-online (vt/rb)
- Kein Anspruch der ASP Forderungsmanagement UG auf Zahlung des Jahresbeitrags für Branchenbucheintrag auf lokale-suche.com
(Amtsgericht München, Urteil vom 18.03.2014
[Aktenzeichen: 182 C 28938/13]) - DeMa Debitoren Management unterliegt mit Klage auf Zahlung für Eintrag bei branchen-local.com: Kein Anspruch auf jährliches Entgelt wegen Unwirksamkeit des Vertrags
(Amtsgericht Waren (Müritz), Urteil vom 06.11.2013
[Aktenzeichen: 303 C 360/13])
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Dokument-Nr. 18448
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