Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.01.2015
- VI R 21/14 -
Regelmäßige Arbeitsstätte besteht auch in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann nur Entfernungspauschale geltend gemacht werden
Der Bundesfinanzhofs hat entschieden - zu dem bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2013 geltenden steuerlichen Reisekostenrecht - entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht allein deshalb ohne regelmäßige Arbeitsstätte tätig ist, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit oder befristet beschäftigt ist und deshalb für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur die Entfernungspauschale geltend machen kann.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war im Streitjahr 2011 am Betriebssitz seines Arbeitgebers nichtselbständig tätig. Sein Arbeitsverhältnis war auf ein Jahr befristet. Die
Probezeit und Befristung stehen dauerhafter Zuordnung zum Betriebssitz des Arbeitgebers nicht entgegen
Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts. Der Kläger war im Streitjahr am Betriebssitz seines Arbeitgebers und damit in einer regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dauerhaft tätig. Denn er hat diese Einrichtung während seines Arbeitsverhältnisses nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortdauernd und immer wieder (dauerhaft) aufgesucht. Der Umstand, dass der Kläger seine Tätigkeit dort nur auf ein Jahr befristet ausgeübt hat und zudem die ersten sechs Monate seines Beschäftigungsverhältnisses mit einer
Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 hat der Gesetzgeber diese von den Finanzbehörden seit jeher vertretene Rechtsauffassung in § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG gesetzlich festgeschrieben.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2015
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
- FG Münster zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines befristet versetzten Beamten
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 28.02.2012
[Aktenzeichen: 6 K 644/11 E]) - Entfernungspauschale: FG Rheinland-Pfalz äußert Zweifel an Cockpit als regelmäßige Arbeitsstelle eines Piloten
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.09.2012
[Aktenzeichen: 3 K 1740/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20497
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20497
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.