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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „regelmäßige Arbeitsstätte“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.02.2020
- VI R 42/17 -

BFH: Entfernungs­pauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen kann halbiert werden

Entfernungs­pauschale zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte an unterschiedlichen Arbeitstagen nur mit 0,15 Euro absetzbar

Die Entfernungs­pauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt arbeitstäglich einen Hin- und einen Rückweg ab. Legt ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nur die Hälfte der Entfernungs­pauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12.02.2020 - VI R 42/17 entschieden hat.

Im hier vorliegenden Fall suchte der Kläger regelmäßig arbeitstäglich seinen Arbeitsplatz auf und kehrte noch am selben Tag von dort nach Hause zurück. Vereinzelt erfolgte die Rückkehr nach Hause jedoch erst an einem der nachfolgenden Arbeitstage. Der Kläger machte auch in diesen Fällen sowohl für die Hin- als auch die Rückfahrt die vollständige Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend. Damit hatte er jedoch weder beim Finanzgericht noch beim BFH Erfolg.Zur Abgeltung der Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.11.2016
- 2 K 2581/14 -

Zugbegleiterin hat keine regelmäßige Arbeitsstätte

Haupttätigkeit der Zugbegleiterin wird im Zug erbracht

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine Zug-Service­mitarbeiterin, die ihren Dienst täglich am selben Bahnhof beginnt und beendet, dort dennoch keine regelmäßige Arbeitsstätte hat, weil sie ihre Haupttätigkeit im Zug erbringt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war im Streitjahr 2013 als Zug-Servicemitarbeiterin bei der DB Fernverkehr AG beschäftigt. Für die Fahrten zwischen ihrem Wohnort und dem Bahnhof Köln (Dienstbeginn) hatte sie von der Arbeitgeberin ein Job-Ticket erhalten. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 machte die Klägerin für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 30.11.2016
- 9 K 130/16 -

Betrieb des Entleihers stellt keine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers dar

Fahrtkosten zum Entleihbetrieb dürfen nach Dienst­reise­kosten­grundsätzen mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer berechnet werden

Das Niedersächsische Finanzgerichts hat entschieden, dass der Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers darstellt.

Zur bis 2013 geltenden Rechtslage war der Bundesfinanzhof zu dem Schluss gelangt, dass Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte (so der bisherige Begriff) verfügen und daher die Fahrtkosten zu dem Entleihbetrieb nach Dienstreisekostengrundsätzen (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) berechnen können. Fraglich war, ob dies auch noch... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 26.04.2016
- 2 K 160/14 -

Für Fahrtkosten von Bundeswehr-Studenten gilt Entfernungs­pauschale

Finanzgericht erkennt Bundeswehruniversität als regelmäßige Arbeitsstätte an

Fahrtkosten vom Ort des Lebensmittelpunktes zum Studienort sind bei einem Studium an einer Bundeswehr­universität im Rahmen der Offiziersausbildung mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen. Die Universität stellt eine regelmäßige Arbeitsstätte dar, weil das Studium an einer Bundeswehr­hoch­schule integraler Bestandteil der Offiziersausbildung des Truppendienstes ist.

§ 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 EStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung regelte, dass zur Abgeltung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte eine Entfernungspauschale pro Kilometer der Entfernung von 0,30 Euro, höchstens 4.500 Euro anzusetzen ist. Hat der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, kann er die Pauschale für die weiter entfernte Wohnung nur geltend machen,... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 19.02.2016
- 12 K 1620/15 E -

Polizeiwache ist regelmäßige Arbeitsstätte einer Streifenpolizistin

Verbringen des überwiegenden Teils der Arbeitszeit außerhalb der Polizeiwache nicht maßgeblich

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Polizeiwache die regelmäßige Arbeitsstätte einer Streifenpolizistin ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens versah ihren Dienst als Polizeibeamtin während des gesamten Streitjahres 2013 im Wach- und Wechseldienst in einer Polizeiwache. Diese suchte sie arbeitstäglich auf und nahm von dort aus ihren Streifendienst auf. In ihrer Einkommensteuererklärung beantragte die Klägerin die Berücksichtigung der Fahrten nach Reisekostengrundsätzen in Höhe... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.04.2016
- 7 K 2639/14 E -

Ausbildungsschule ist als regelmäßige Arbeitsstätte einer Lehr­amts­referendarin anzusehen

Fahrten zur Schule lediglich mit 0,30 Euro pro Entfernungs­kilometer abziehbar

Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die Ausbildungsschule einer Lehr­amts­referendarin deren regelmäßige Arbeitsstätte darstellt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war im Streitjahr 2012 als Lehramtsreferendarin tätig. Das zuständige Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung wies sie vom 1. Mai 2012 bis zum 31. Oktober 2013 einer bestimmten Grundschule zur schulpraktischen Ausbildung zu. Diese Schule suchte sie viermal wöchentlich auf, während sie einmal in der Woche an Ausbildungsseminaren teilnahm.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.12.2015
- IX R 18/15 -

Fahrtkosten bei Vermietung und Verpachtung sind in der Regel in voller Höhe abziehbar

Ist Vermietungsobjekt ausnahmsweise regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters ist Entfernungs­pauschale anzuwenden

Vermieter können Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten im Regelfall mit einer Pauschale von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Die ungünstigere Entfernungs­pauschale (0,30 Euro nur für jeden Entfernungs­kilometer) ist aber dann anzuwenden, wenn das Vermietungsobjekt ausnahmsweise die regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall sanierte der Steuerpflichtige mehrere Wohnungen und ein Mehrfamilienhaus und suchte die hierfür eingerichteten Baustellen 165-mal bzw. 215-mal im Jahr auf. Aufgrund der Vielzahl der Fahrten zu den beiden Objekten kam das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass der Steuerpflichtige am Ort der Vermietungsobjekte seine regelmäßige Tätigkeitsstätte habe. Die Fahrtkosten... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 17.02.2016
- 11 K 3235/14 E -

Betriebssitz des Arbeitgebers ist als regelmäßige Arbeitsstätte eines Außen­dienst­mitarbeiters anzusehen

Werbungskostenabzug lediglich in Höhe der Entfernungs­pauschale zulässig

Sucht ein Außendienstmonteur arbeitstäglich den Betriebssitz seines Arbeitgebers auf und fährt von dort aus mit einem Firmenfahrzeug die Einsatzorte an, stellt der Betriebssitz seine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Dies hat zur Folge, dass die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungs­pauschale abzugsfähig sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Rechtstreits ist als Außendienstmonteur beschäftigt. Im Streitjahr 2013 fuhr er arbeitstäglich zunächst mit seinem privaten Pkw zum Betrieb seines Arbeitgebers. Von dort aus steuerte er mit einem dienstlichen PKW die einzelnen Einsatzorte an und brachte das Fahrzeug erst kurz vor Feierabend wieder zum Betriebsgelände zurück. In der Einkommensteuererklärung... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.06.2015
- 4 K 3395/13 E -

Betriebsprüfer hat regelmäßige Arbeitsstätte im Finanzamt

Arbeitsplatz im Finanzamt kommt gegenüber anderen Tätigkeitsorten herausragende Stellung zu

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Amtsbetriebsprüfer, der ca. zwei Drittel seiner Tätigkeit in seinem Büro im Finanzamt ausgeübt, dort seine regelmäßige Arbeitsstätte hat.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist als Betriebsprüfer beim beklagten Finanzamt beschäftigt. Ihm steht dort ein eingerichteter Arbeitsplatz zur Verfügung, den er im Streitjahr 2012 an 185 Tagen aufsuchte. Von seiner gesamten Arbeitszeit entfielen etwa zwei Drittel auf diesen Arbeitsplatz (Prüfungsvor- und -nachbereitungen sowie Prüfungen im Innendienst). Die übrige Arbeitstätigkeit... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2014
- 2 K 278/14 Kg -

Kommissaranwärterin hat keine regelmäßige Arbeitsstätte - Entfernungs­pauschale daher nicht anwendbar

Arbeitnehmer kann immer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte, die sich aus dem qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit ergibt

Eine Kommissaranwärterin hat keine regelmäßige Arbeitsstätte, weil ein qualitativer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit nicht festgestellt werden kann und es somit an einem ortsgebundenen Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit fehlt. Daher kann eine Kommissaranwärterin die Fahrtkosten zur der Arbeitsstätte mit den tatsächlichen Kosten als Werbungskosten bei der Einkommensteuer in Ansatz bringen. Die Entfernungs­pauschale i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ist mangels einer regelmäßigen Arbeitsstätte nämlich nicht anzuwenden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

In einer Kindergeldsache hatte das Finanzgericht Düsseldorf zu entscheiden, ob die Fahrten einer Kommissaranwärterin zu ihrer jeweiligen Ausbildungsstelle als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder als Dienstreisen zu qualifizieren sind.Die Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst gliedert sich in das Fachhochschulstudium (80 Wochen), das Training beim... Lesen Sie mehr