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Finanzgericht Münster, Urteil vom 28.02.2012
- 6 K 644/11 E -
FG Münster zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines befristet versetzten Beamten
Zeitlich befristete Versetzung ist nicht als bloße vorübergehende Auswärtstätigkeit anzusehen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Polizeibeamter, der zeitlich befristet an ein Polizeiausbildungsinstitut versetzt ist, dort seine regelmäßige Arbeitsstätte hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist als
Bei Werbungskosten kann nur Entfernungspauschale berücksichtigt werden
Das Finanzgericht Münster ließ lediglich die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2013
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
- BFH zur Ermittlung der Fahrtkosten im Rahmen einer längerfristigen, jedoch befristeten Fortbildungsmaßnahme
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.04.2008
[Aktenzeichen: VI R 66/05]) - Kehrbezirk eines Schornsteinfegers stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar
(Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2012
[Aktenzeichen: 7 K 982/12 E,G]) - Entfernungspauschale: FG Rheinland-Pfalz äußert Zweifel an Cockpit als regelmäßige Arbeitsstelle eines Piloten
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.09.2012
[Aktenzeichen: 3 K 1740/10])
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Dokument-Nr. 14983
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