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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.09.2024
- IX ZR 65/23 -
Anwaltliche Honorarvereinbarung ist bei unangemessener Benachteiligung der Mandantin unwirksam
BGH zur AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle bei einer anwaltlichen Honorarvereinbarung
Auch anwaltliche Honorarvereinbarungen unterliegen der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle und können bei einer unangemessenen Benachteiligung von Mandant:innen unwirksam sein. Das hat der BGH entschieden.
Hintergrund der BGH-Entscheidung ist folgender: Der klagende Anwalt nimmt die Beklagte – seine ehemalige Mandantin – auf Zahlung von Anwaltshonorar für verschiedene Mandate in Anspruch, bei denen eine erb- und familienrechtliche Auseinandersetzung im Vordergrund stand. Die Parteien schließen für jedes Mandat eine vom Kläger vorformulierte
Klage wegen Intransparenz erfolgreich
Die Revision hat Erfolg. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2024
Quelle: ra-online ((Verbraucherzentrale Bundesverband/ab)
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Dokument-Nr. 34531
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