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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.03.2008
- 1 BvR 282/01 -
BVerfG: Einschränkung der Bildberichterstattung über eine Gerichtsverhandlung aufgrund einer Pool-Lösung verfassungsgemäß
Keine Verletzung des Grundrechts auf Pressefreiheit und keine Ungleichbehandlung
Beschränkt das Gericht die Bildberichterstattung über eine Gerichtsverhandlung durch eine sogenannte Pool-Lösung, so liegt darin keine Verletzung des Grundrechts auf Pressefreiheit. Ebenso liegt keine Ungleichbehandlung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt ein freier
Keine Verletzung des Grundrechts auf Pressefreiheit
Das Bundesverfassungsgericht entschied gegen den Journalisten. Die Anordnung der
Ungleichbehandlung lag nicht vor
Des Weiteren habe nach Auffassung der Verfassungsrichter aufgrund der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2013
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2008, Seite: 497 AfP 2008, 497 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2008, Seite: 1069 NJW-RR 2008, 1069
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Dokument-Nr. 15772
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