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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.06.2009
- 2 BvR 901/09 -
Handyverbot gilt auch für Fahrlehrer während einer Unterrichtsfahrstunde
BVerfG weist Verfassungsbeschwerde ab
Auch ein Fahrlehrer dessen Fahrschüler das Auto lenkt, darf nicht während dieser Unterrichtsstunde sein Mobiltelefon benutzen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde, die sich gegen Verwerfung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde richtete, ohne Begründung abgelehnt.
Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht zu einer
Auch für Fahrlehrer gelten Ge- und Verbote des Straßenverkehrsrechts
Das Oberlandesgericht verwarf seinen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde. Durch die obergerichtliche Rechtsprechung sei bereits geklärt, dass ein
Das Bundesverfassungsgericht hat die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 81/09 des BVerfG vom 17.07.2009
- Amtsgericht Hof, Urteil vom 01.12.2008
[Aktenzeichen: 8 OWi 261 Js 13140/08] - Handyverbot: Auch der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz darf nicht Telefonieren
(Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 24.03.2009
[Aktenzeichen: 2 Ss OWi 127/2009])
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Dokument-Nr. 8174
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