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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.05.2009
- 7 B 08.2922 -
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig
Klage eines Anwalts gegen Rundfunkgebührenbescheid blieb erfolglos
Auch für ausschließlich beruflich eingesetzte Personalcomputer (PC) mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren bezahlt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Der Kläger, ein Rechtsanwalt, hatte gegenüber der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) angegeben, in seiner Kanzlei einen internetfähigen PC nur für berufliche Zwecke und nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Daraufhin teilte die GEZ dem Kläger mit, dass er seit dem 1. Januar 2007 rundfunkgebührenpflichtig sei, und setzte, nachdem der Kläger die mitgeteilten Rundfunkgebühren nicht bezahlt hatte, diese mit Bescheid fest. Die hiergegen erhobenen Widersprüche und die Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach blieben erfolglos.
In der mündlichen Verhandlung diskutierte der Senat mit den Beteiligten unter anderem die Frage, ob der Kläger überhaupt Rundfunkteilnehmer sei, d.h. mit dem PC ein Gerät zum Empfang bereithalte, sowie die Frage, ob der Gesetzgeber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit unter Umständen verpflichtet sei, den Zugang zu inländischen Rundfunkprogrammen im Internet von einer Registrierung des betreffenden Rundfunkteilnehmers abhängig zu machen (z.B. über ein "GEZ-Portal"). Auf diese Weise könnte darauf verzichtet werden, schon für das Bereithalten eines internetfähigen PCs Rundfunkgebühren zu verlangen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Bayerischen VGH vom 19.05.2009
- OVG Nordrhein-Westfalen trifft Grundsatzurteil: PC mit Internetzugang ist rundfunkgebührenpflichtig
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.05.2009
[Aktenzeichen: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09]) - Rechtsanwalt muss Rundfunkgebühr für Internet-PC zahlen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2009
[Aktenzeichen: 7 A 10959/08.OVG])
- Keine Rundfunkgebühr für beruflich genutzten PC
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 06.05.2009
[Aktenzeichen: 3 K 4387/08]) - VG Berlin: Keine Rundfunkgebühr für internetfähige Computer in Büroräumen bei ausschließlich dienstlicher Verwendung
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17.12.2008
[Aktenzeichen: VG 27 A 245.08])
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Dokument-Nr. 7884
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