Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Beschluss vom 20.04.1988
- 2 W 7/87 -
Gartenzwerge berühren nicht wenige Menschen in ihren Gefühlen und dürfen nicht im Garten einer Wohnungseigentumsanlage aufgestellt werden
Gartenzwerge fallen durch ihre leuchtend rote Zipfelmütze im grünen Garten auf
Das Aufstellen von zwei Gartenzwergen im Garten einer Wohnungseigentumsanlage durch einen Wohnungseigentümer stellt eine Überschreitung des zulässigen Gebrauchs gem. § 14 Nr. 1, 3 WEG dar. Die anderen Eigentümer können daher die Beseitigung der Zwerge verlangen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamburg.
Im zugrunde liegenden Fall verklagte die Eigentümerin einer Wohnung in einer Eigentumswohnanlage ihren Nachbarn. Dieser hatte zwei mittelgroße
Amtsgericht und Landgericht weisen Klage auf Beseitigung der Zwerge ab
Das Amtsgericht Hamburg und das Landgericht Hamburg wiesen ihr Begehren zurück. Die Aufstellung
OLG: Zwerge müssen beseitigt werden
Gegen die Entscheidung legte die Frau sofortige weitere Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamburg ein. Dieses gab
Mit
Gebrauch am Garten kann eingeschränkt werden
Mit den §§ 13 Abs. 2 Satz 1, 14 Nr. 1, 3, 15 Abs. 3 WEG sei für das Verhältnis
Nicht ganz unerhebliche oder geringfügige Beeinträchtigung ist zu vermeiden
Zu vermeiden i. S. einer Verpflichtung zu gegenseitiger Rücksichtnahme sei jede nicht ganz unerhebliche oder geringfügige Beeinträchtigung. Dabei seien auch nicht ganz unerhebliche architektonische Veränderungen oder nicht ganz geringfügige Beeinträchtigungen des optischen Gesamteindrucks im Sinne einer Störung
Gartenzwerge fallen durch ihre leuchtend rote Zipfelmütze auf
Die Aufstellung
Gartenzwerge berühren nicht wenige Menschen in ihren Gefühlen
Möge all dies noch Raum für Zweifel an
Gartenzwerge als Ausdruck von Beschränktheit und als Zeichen des schlechten Geschmacks
Während die einen in
Es könne nicht Aufgabe
Werbung
§ 1004 BGB; § 14 Nr. 1, 3 WEG (rao)
Das Aufstellen von zwei Gartenzwergen im Garten einer Wohnungseigentumsanlage durch einen Wohnungseigentümer stellt eine Überschreitung des zulässigen Gebrauchs dar. Bei Gartenzwergen handelt es sich um eine nicht nur ganz unerhebliche Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2011
Quelle: ra-online, Hanseatisches Oberlandesgericht (vt/pt)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1988, Seite: 1033 JZ 1988, 1033 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1988, Seite: 867 MDR 1988, 867 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1988, Seite: 2052 NJW 1988, 2052 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1988, Seite: 1043 NJW-RR 1988, 1043
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11462
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11462
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.