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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 03.06.2005
- 2/11 T 36/05 -
Klavierspielen in der Mietwohnung ist erlaubt
Musizieren gehört zum normalen Mietgebrauch
Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass Mieter ein Klavier in der Wohnung aufstellen und musizieren dürfen. Dies geht aus einer einstweiligen Verfügung hervor, die ein Musiklehrer erstritt.
Im Fall hatte der Vermieter versucht, bereits den Transport des Klaviers in die Mietwohnung zu unterbinden. Durch das Aufstellen des Klaviers könne es zu einer statischen Überbeanspruchung der Wohnung kommen, so der Vermieter. Die Statik des Hauses sprach allerdings nicht wirklich gegen die Aufstellung des Klaviers. Daher folgte das Landgericht den Ausführungen des Vermieters nicht und erklärte ein Transportverbot des Vermieters für unwirksam.
Normaler Mietgebrauch
Nach Ansicht des Gerichts gehört das Musizieren zum normalen Gebrauchsrecht des Mieters. Insbesondere gelte das für einen Musiklehrer. Außerdem habe der Vermieter von Anfang an gewusst, dass sein zukünftiger Mieter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2005
Quelle: ra-online
- Hausmusik: Klavierspielen am Sonntag ist nicht zwangsläufig eine Ruhestörung - BVerfG kippt Bußgeld wegen Musizierens
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.11.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 2717/08]) - Klavierspielen in der Wohnung ist grundsätzlich erlaubt - hat aber Grenzen
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.1996
[Aktenzeichen: 33 C 1437/96-28])
Jahrgang: 2006, Seite: 142 WuM 2006, 142
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Dokument-Nr. 1183
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