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Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 17.05.2011
- 2 U 46/11 -
Lehrerin vergisst Umkleidekabine abzuschließen: Schulträger haftet für Diebstähle
Amtspflichtverletzung der Lehrerin ist mit mittlerer Fahrlässigkeit zu bewerten
Werden Berufsschülern während des Sportunterrichts Kleidung und Wertgegenstände gestohlen, weil die Lehrerin versehentlich vergessen hat, die Umkleidekabine ordnungsgemäß zu verschließen, haftet das Land für den entstandenen Schaden. Der Fehler der Lehrerin ist dabei mit mittlerer Fahrlässigkeit zu bewerten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
Im zugrunde liegenden Verfahren kam es am 2. November 2009 in der
Gericht bejaht Amtspflichtverletzung der Lehrerin
Die zuständige
Für Handy sind nur 50 % des Kaufpreises als Schaden zu ersetzen
Allerdings erkannte das Gericht bei dem Handy und der Hose nicht den Neupreis, sondern nur den Zeitwert bei der Berechung der Schadenshöhe an. Bei dem ein Jahr alten Handy ist z.B. nach erfolgtem Modellwechsel nur noch 50 % des Kaufpreises als Schaden zu ersetzen.
Land nimmt Berufung mangels Aussicht auf Erfolg zurück
Das beklagte Land hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg eingelegt diese aber kürzlich zurückgenommen. Das Oberlandesgericht wies in seinem Beschluss darauf hin, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Die drei Zivilrichter in Naumburg haben den Fehler der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2011
Quelle: Landgericht Magdeburg/ra-online
- Landgericht Magdeburg, Urteil vom 20.07.2011
[Aktenzeichen: 10 O 2046/10]
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[Aktenzeichen: 24 O 307/96])
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Dokument-Nr. 11997
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