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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 03.07.2012
- 12 K 1513/12 -
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen: Kürzung der Bezüge eines katholischen Priesters im Ruhestand rechtmäßig
Vom Bischof als Buße verfügte Kürzungen der Bezüge sind hinzunehmen
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen Eilantrag eines katholischen Priesters im Ruhestand abgelehnt, mit dem dieser im Wege einer einstweiligen Anordnung erreichen wollte, dass ihm die Diözese Rottenburg-Stuttgart seine Bezüge ohne 20 prozentige Kürzung ausbezahlen muss. Der Bischof der Diözese hatte dem Priester die Kürzung als Buße für dessen frühere sexuelle Handlungen an Minderjährigen verfügt.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls ist katholischer
Dekret als rein innerkirchliche Maßnahme steht ungekürzter Auszahlung der Bezüge entgegen
Die Begründung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart lautet wie folgt: Der Rechtsweg zur staatlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit sei zwar gegeben. Der Antrag bleibe jedoch erfolglos. Das Dekret des Bischofs vom 22. Juni 2011, mit welchem dem Kläger als Buße die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 14069
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