Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 30.05.2012
- 12 U 2453/11 -
Berufungsfrist: Telefaxgerät eines Gerichts muss nicht die physikalisch exakte Uhrzeit aufweisen
Vorschriften zur Fristwahrung stellen auf Zeiterfassung der jeweiligen Stelle ab
Ein Gericht muss nicht dafür sorgen, dass ein Telefaxgerät zur Dokumentation der Empfangszeit die physikalisch exakte Zeit aufweist. Die Vorschriften zur Fristwahrung stellen insofern auf die Zeiterfassung der jeweiligen Empfangsstelle ab. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Klage eines Vermieters, unter anderem auf Zahlung ausstehenden Mietzinses, erstinstanzlich abgewiesen. Er legte gegen das klageabweisende Urteil
Berufungsbegründung erfolgte nicht fristgerecht
Das Oberlandesgericht Nürnberg hielt die
Faxgerät musste nicht physikalisch exakte Zeit aufweisen
Es habe zudem keine Rolle gespielt, so die Richter weiter, dass die theoretische Möglichkeit bestanden habe, dass das Faxgerät des Gerichts nicht die physikalisch exakte Zeit angezeigt habe. Vor allem seien die Gerichte nicht dazu verpflichtet, die physikalisch exakte Empfangszeit (etwa mittels einer Funkuhr) zu gewährleisten und zu dokumentieren. Denn die Vorschriften zur Fristwahrung stellen nicht auf die physikalisch exakte Zeit ab, sondern auf die Zeiterfassung der jeweiligen Eingangsstelle. Die Systemzeit könne daher auch manuell eingestellt werden.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2012, Seite: 436 BerlinerAnwBl 2012, 436 | Zeitschrift: Computer und Recht (CR)
Jahrgang: 2012, Seite: 520 CR 2012, 520 | Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB)
Jahrgang: 2012, Seite: 170 ITRB 2012, 170 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 1310 MDR 2012, 1310 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2012, Seite: 1149 NJW-RR 2012, 1149
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15612
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15612
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.