Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 28.05.2013
- 8 L 229/13 -
Auch Gruppen-Tandems benötigen Sondernutzungserlaubnis
Nutzung des öffentlichen Straßenraums zu Verkehrszwecken steht bei Gruppen-Tandems ähnlich wie bei Bier-Bikes nicht im Vordergrund
Die Benutzung von Tandems mit 12, 14, 15, 22 Sitzen auf den öffentlichen Straßen im Stadtgebiet Münsters bedarf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls vermietet mehrere so genannte Gruppenfahrräder mit 2 bis 22 Sitzplätzen unter anderem für Betriebsfeiern und Familienausflüge. Die Fahrzeuge sind überdacht und mit Beleuchtung, Stauraum für Proviant und einem Getränkehalter an jedem Sitzplatz versehen.
Bauart der Gruppen-Tandems schließt Nutzung zu Partyzwecken nicht aus
Das Verwaltungsgericht Münster verneinte eine Nutzung der Gruppen-Tandems ohne straßenrechtliche
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.05.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Münster/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15929
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15929
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.