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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.04.2012
- I-6 U 59/12 -
Fußgänger müssen beim Überqueren von Fahrbahnen besondere Vorsicht walten lassen
Kein Schadenersatzanspruch wegen Verkehrsunfall bei Missachtung dieser Pflicht
Fußgänger müssen bei der Überquerung einer Fahrbahn besondere Vorsicht walten lassen. Kommt es wegen einer Missachtung dieser Pflicht zu einem Verkehrsunfall, so haftet der Fußgänger allein für den Schaden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall überquerte ein
Anspruch auf Schadenersatz wegen Verkehrsunfall bestand nicht
Das Oberlandesgericht Hamm entschied gegen den
Fußgänger handelte grob fahrlässig
Zudem habe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Essen, Urteil
[Aktenzeichen: 3 O 358/10]
- OLG Saarbrücken: Unaufmerksamer Fußgänger trägt Mitschuld bei Unfall mit Motorrad
(Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.04.2010
[Aktenzeichen: 4 U 425/09 - 120]) - Fußgänger erhält keinen Schadensersatz bei Überqueren der Fahrbahn trotz "roter" Ampel
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 11.12.2006
[Aktenzeichen: 12 U 1184/04])
Jahrgang: 2012, Seite: 1236 NJW-RR 2012, 1236 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2012, Seite: 595 NZV 2012, 595
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Dokument-Nr. 16014
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