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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.01.2014
- 10 A 11064/13.OVG -
Leasingvertrag für den Dienstwagen des Bürgermeisters bleibt geheim
Vom Bürger begehrte Information unterliegt dem Geschäftsgeheimnis der Firma BMW
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist nicht verpflichtet, einem Bürger Zugang zum Inhalt des von ihr mit der Firma BMW geschlossenen Leasingvertrages für den Dienstwagen des Bürgermeisters zu gewähren. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die beklagte Stadt dem in Neustadt wohnhaften Kläger auf dessen Anfrage mitgeteilt hatte, dass dem
BMW lehnte Offenlegung des Leasingvertrags ab
Das Verwaltungsgericht habe zu Recht entschieden, dass die begehrten Informationen dem Geschäftsgeheimnis der Firma
Leasinggeschäft dient auch der Erzielung von Werbeeffekten
Im vorliegenden Fall habe die beklagte Stadt überzeugend dargelegt, dass durch die Offenlegung des Leasingvertrages über den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 20.12.2012
[Aktenzeichen: VG 27 L 259.12]) - Zielvereinbarung zu Olympischen Spielen: Bundesministerium muss Auskunft geben
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[Aktenzeichen: VG 27 L 137.12])
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Dokument-Nr. 17490
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