wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.11.2013
3 M 337/13 -

An Diabetes erkranktes Kind darf weiter staatliche Grundschule besuchen

Überweisung eines behinderten Schülers an eine Förderschule stellt bei möglichem Besuch einer Regelschule ohne besonderen Aufwand verbotene Benachteiligung dar

Die Überweisung eines behinderten Schülers an eine Förderschule stellt dann eine nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verbotene Benachteiligung dar, wenn entweder seine Erziehung und Unterrichtung an der Regelschule den Fähigkeiten des Schülers entspricht und ohne besonderen Aufwand möglich ist oder die Förder­schul­überweisung erfolgt, obwohl der Besuch der Regelschule durch einen vertretbaren Einsatz von sonderpädagogischer Förderung ermöglicht werden könnte. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Sachsen-Anhalt und gestattete in einem Eilverfahren vorläufig die weitere Beschulung eines an Diabetes Mellitus erkrankten Kindes an einer staatlichen Grundschule.

Im zugrunde liegenden Verfahren besuchte ein an Diabetes Mellitus Typ I erkranktes Kind im 1. Schuljahr eine staatliche Grundschule. Zum Beginn des 2. Schuljahres verfügte das Landesschulamt gegen den Willen des sorgeberechtigten Vaters, dass das Kind eine Förderschule für körperbehinderte Kinder zu besuchen habe. Zur Begründung führte das Landesschulamt aus, dass mit dem an der Grundschule derzeit vorhandenen pädagogischen Personal die erforderliche Betreuung des Kindes nicht mehr gewährleistet werden könne, zumal an der Grundschule noch andere Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf beschult würden.

Besuch einer Regelschule aufgrund der geringen körperlichen Einschränkungen des Kindes möglich

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat in einem Eilverfahren die weitere Beschulung des Kindes an der staatlichen Grundschule vorläufig gestattet und eine vorgehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts abgeändert. Das Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung ausgeführt, dass nach den Regelungen des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vorrangig zu prüfen sei, ob eine integrative bzw. inklusive Beschulung in Betracht komme, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschten. Die Überweisung eines behinderten Schülers an eine Förderschule stelle eine nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verbotene Benachteiligung dar, wenn entweder seine Erziehung und Unterrichtung an der Regelschule seinen Fähigkeiten entspräche und ohne besonderen Aufwand möglich wäre oder die Förderschulüberweisung erfolge, obwohl der Besuch der Regelschule durch einen vertretbaren Einsatz von sonderpädagogischer Förderung ermöglicht werden könnte. Im vorliegenden Fall sei aufgrund der vergleichsweise geringen körperlichen Einschränkungen des Kindes, welches zudem z. B. bei Blutzuckermessungen während der Schulzeit von einem privaten Pflegedienst unterstützt werde, nicht ersichtlich, warum nicht durch eine zumutbare Unterstützung aller Ebenen der Landesschulverwaltung dem Kind die Möglichkeit eines Besuchs der Grundschule eröffnet werden könne.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt/ra-online

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 25.10.2013
    [Aktenzeichen: 7 B 284/13 MD]
Aktuelle Urteile aus dem Schulrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17836 Dokument-Nr. 17836

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17836

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?