wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 26.08.2010
8 W 38/10 -

Streitwert einer Klage auf Feststellung eines Minderungsrechts richtet sich nach Jahresbetrag des Minderungsbetrags

Entsprechende Anwendung des § 41 Abs. 5 GKG

Der Streitwert einer Klage auf Feststellung, ob ein Recht zur Mietminderung besteht, richtet sich nach entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 5 GKG nach dem Jahresbetrag des Minderungsbetrags. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

Im zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter von Gewerberäumen auf Feststellung, dass er die Miete in Höhe von 20 % und somit um einen Betrag von 472,18 EUR mindern dürfe. Das Landgericht Berlin legte als Streitwert für diese Klage gemäß § 48 Abs. 1 GKG in Verbindung mit § 9 ZPO den dreieinhalbfachen Jahresminderungsbetrag und somit auf 19.831,56 EUR fest. Der Mieter hielt dies für unzulässig und legte Beschwerde ein.

Streitwert bemisst sich nach dem Zwölffachen des Minderungsbetrags

Das Kammergericht entschied zu Gunsten des Mieters und änderte daher den Streitwert. Seiner Ansicht nach sei der Streitwert für Klagen auf Feststellung eines Minderungsrechts gemäß § 41 Abs. 5 GKG auf den Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung festzusetzen. Da ein Minderungsbetrag von 472,18 EUR geltend gemacht wurde, habe somit der Streitwert 5.666,16 EUR betragen (12 x 472,18 EUR).

Entsprechende Anwendung des § 41 Abs. 5 GKG

Nach Auffassung des Kammergerichts sei § 41 Abs. 5 GKG entsprechend anzuwenden. Denn eine Klage auf Feststellung der Berechtigung zur Mietminderung sei mit einer Klage auf Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen vergleichbar. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Mieter durch hohe Streitwerte davon abgehalten werden können, ihr Minderungsrecht gerichtlich geltend zu machen. Es sei darüber hinaus widersprüchlich, wenn man für einen Streit über das Bestehen des gesamten Mietverhältnisses gemäß § 41 Abs. 1 GKG vom Jahreswert der Miete ausgeht und für ein Weniger, nämlich für den Streit über Mängel innerhalb des Vertragsverhältnisses, den weit höheren Wert des dreieinhalbfachen Jahresminderungsbetrags ansetzt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2014
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Berlin, Beschluss vom 15.06.2010
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Zivilprozessrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2010, Seite: 1493
MDR 2010, 1493
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 92
NZM 2011, 92

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18991 Dokument-Nr. 18991

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss18991

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?