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Landgericht Berlin, Beschluss vom 27.05.2015
- 63 T 40/15 -
Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis: Streitwert bemisst sich nach dem 42fachen Monatsbetrag der zu erwartenden Untermiete
Streitwertbemessung nach § 9 ZPO
Klagt der Mieter gegen seinen Vermieter auf Erteilung einer Untermieterlaubnis, so bemisst sich der Streitwert gemäß § 9 ZPO. Danach ist vom 42fachen Monatsbetrag der zu erwartenden Untermiete auszugehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit über die Höhe des Streitwerts bei einer
Streitwert bemisst sich nach dem 42fachen Monatsbetrag der zu erwartenden Untermiete
Nach Ansicht des Landgerichts Berlin sei der Streitwert einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 861/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 861 GE 2015, 861
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Dokument-Nr. 21365
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