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Landgericht Berlin, Beschluss vom 03.03.2016
- 67 S 39/16 -
Vermieter bei Eigenkündigung des Mieters nicht zur vorzeitigen Entlassung aus Mietvertrag verpflichtet
Stellung eines Nachmieters unerheblich
Kündigt ein Mieter das Wohnungsmietverhältnis, so ist der Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet, innerhalb der Kündigungsfrist des § 573 c Abs. 1 BGB den Mieter aus dem Vertrag zu entlassen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2014 erklärten die Mieter einer Wohnung die Kündigung. Zugleich baten sie unter Benennung mehrere
Anspruch auf Mietzahlung
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe nach § 535 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Mietzahlungen für die Monate November und Dezember 2014 zugestanden, da das
Keine Pflicht zur vorzeitigen Entlassung aus Mietvertrag
Die Vermieterin sei nach Ansicht des Landgerichts nicht verpflichtet gewesen, die Mieter innerhalb der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 460/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2016, Seite: 460 GE 2016, 460
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Dokument-Nr. 22577
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