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Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 24.11.2015
- 11 UF 1140/15 -
Kind hat Anspruch auf Herausgabe von Impfpass und Untersuchungsheft gegen Elternteil
Obhutselternteil kann Herausgabeanspruch geltend machen
Ist ein Elternteil im Besitz von Impfpass und Untersuchungsheft, so kann das Kind gemäß einer entsprechenden Anwendung von §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB die Herausgabe verlangen. Der Anspruch kann von dem Elternteil geltend gemacht werden, bei dem das Kind lebt (sog. Obhutselternteil). Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mutter eines siebenjährigen Kindes verlangte von dem Kindesvater die
Amtsgericht bejahte Pflicht zur Herausgabe von Impfpass und Untersuchungsheft
Das Amtsgericht Cham verpflichtete den
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Herausgabeanspruch
Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde des Vaters zurück. Der
Herausgabeanspruch des Obhutselternteils
Zwar stehe der Herausgabeanspruch dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2016
Quelle: Oberlandesgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Cham, Beschluss vom 28.07.2015
[Aktenzeichen: 2 F 131/15]
Jahrgang: 2016, Seite: 563 FamRZ 2016, 563 | Zeitschrift: Familie und Recht (FuR)
Jahrgang: 2016, Seite: 184 FuR 2016, 184 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 581 NJW-RR 2016, 581
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Dokument-Nr. 22706
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