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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.06.2018
- I ZB 58/17 -
BGH: Besorgnis der Befangenheit bei Beschäftigung der Ehefrau des Richters bei Rechtsanwalt des Prozessgegners
Begründete Befürchtung der Einflussnahme auf Richter
Ist die Ehefrau des Richters eines Prozesses beim Rechtsanwalt des Prozessgegners beschäftigt und duzen sich der Richter und der Anwalt, so besteht die begründete Befürchtung der Einflussnahme auf den Richter. Er kann deshalb wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2017 musste das Kammergericht Berlin im Rahmen einer Beschwerde über ein Zwangsvollstreckungsverfahren entscheiden. Der vorsitzende Richter wurde dabei von der Schuldnerin wegen
Kammergericht lehnt Ablehnungsantrag ab
Das Kammergericht Berlin lehnte den Ablehnungsantrag ab. Es begründete dies damit, dass die
Bundesgerichtshof bejaht Möglichkeit der Einflussnahme auf Richter
Der Bundesgerichtshof entschied, dass mit der vom Kammergericht gewählten Begründung die
Duzen begründet ebenfalls Besorgnis einer Einflussnahme
Zwar sei es zutreffend, so der Bundesgerichtshof, dass allein der Umstand des Duzens keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.02.2020
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Kammergericht Berlin, Beschluss vom 18.07.2017
[Aktenzeichen: 5 W 81/17]
- OLG Hamm: Keine Besorgnis der Befangenheit bei "Duzen" aufgrund gemeinsamer Herkunft
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.05.2012
[Aktenzeichen: I-1 W 20/12]) - Keine Besorgnis der Befangenheit aufgrund Ehe der Richterin des Bußgeldverfahrens mit Staatsanwalt des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
(Amtsgericht Kehl, Beschluss vom 16.12.2020
[Aktenzeichen: 5 OWi 505 Js 15189/20]) - Berufliche Nähe des Ehegatten eines Richters zur Partei eines Rechtsstreits begründet Befangenheitsantrag
(Oberlandesgericht München, Beschluss vom 07.01.2021
[Aktenzeichen: 19 W 1837/20])
Jahrgang: 2019, Seite: 47 AnwBl 2019, 47 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 1522 MDR 2018, 1522 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2019, Seite: 83 MDR 2019, 83 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2019, Seite: 516 NJW 2019, 516
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