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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 02.04.2020
- VG 14 L 31.20 -
Corona-Pandemie: VG Berlin verneint unverhältnismäßigen Eingriff der Berliner Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung in anwaltliche Berufsausübungsfreiheit
Verordnung erlaubt Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
Ein Berliner Rechtsanwalt ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit seinem Versuch gescheitert, Teile der Berliner Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vorläufig für rechtswidrig erklären zu lassen.
Nach der
Eilantrag des Anwalts erfolglos
Das Verwaltungsgericht
Berufsausübungsfreiheit nur geringfügig eingeschränkt
Im Übrigen sei die durch die angegriffenen Normen allenfalls verursachte geringfügige Beeinträchtigung des Antragstellers in seiner Berufsausübungsfreiheit angesichts des mit der - zeitlich ohnehin eng befristeten - Verordnung bezweckten Schutzes der überragend wichtigen Schutzgüter der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt und insbesondere nicht unverhältnismäßig. Der Verlangsamung der Ansteckungsrate durch Vermeidung sozialer Kontakte komme entscheidende Bedeutung zu, um die Überlastung und den Zusammenbruch des Gesundheitssystems und in der Folge erhebliche Gesundheitsschäden und den Tod einer Vielzahl von Menschen zu verhindern. Hierzu trage es bei, wenn nur dringend erforderliche persönliche Termine bei Rechtsanwältinnen und -anwälten wahrgenommen werden dürften. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 28601
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