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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.02.2020
- 13 A 296/19 -
Mehrere Steuerhinterziehungen mit Gesamtschaden von fast 155.000 EUR rechtfertigt Widerruf der Approbation eines Arztes
Vorliegen von schwerwiegenden im Widerspruch zum Berufsbild eines Arztes stehenden Straftaten
Begeht ein Arzt mehrere Steuerhinterziehungen mit einem Gesamtschaden von fast 155.000 EUR, so rechtfertigt dies den Widerruf seiner Approbation. In einem solchen Handeln liegen schwerwiegende im Widerspruch zum Berufsbild eines Arztes stehenden Straftaten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2016 wurde die
Verwaltungsgericht wies Klage ab
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Seiner Ansicht nach begründen die Steuerhinterziehungen ein
Oberverwaltungsgericht hält Widerruf der Approbation ebenfalls für rechtmäßig
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen schloss sich den Ausführungen des Verwaltungsgerichts an und bestätigte damit dessen Entscheidung. Der Kläger sei zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig. Zwar rechtfertige nicht jedes Steuervergehen die Annahme der Unwürdigkeit. Anders liege aber der Fall, wenn sich ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.11.2018
[Aktenzeichen: 7 K 2276/16]
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Dokument-Nr. 28610
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