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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 09.10.2020
- 10 ME 207/20 -
Kein Zugang zur Kindertagesstätte bei fehlender Masern-Schutzimpfung
Eilantrag auf Zugang zur Kita scheitert
Ohne den Nachweis einer Masern-Schutzimpfung kann einem Kind der Zugang zur Kindertagesstätte verweigert werden. Ein auf den Zugang zur Kita gerichteter Eilantrag hat daher keine Erfolgsaussicht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich einer
Kein Zugang zur Kindertagesstätte ohne Nachweis der Masern-Schutzimpfung
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das Kind habe keinen Zugang zur
Keine evidente Verfassungswidrigkeit der Nachweispflicht
Das Oberverwaltungsgericht konnte zudem keine evidente
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 08.09.2020
[Aktenzeichen: 13 B 2369/20]
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Dokument-Nr. 29413
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