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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2021
- OVG 1 S 121/21 -
AfD Berlin auch im Beschwerdeverfahren gegen die Vorstellung des Berliner Verfassungsschutzberichts 2020 überwiegend erfolglos
OVG Berlin-Brandenburg lehnt Beschwerde der AfD weitestgehend ab
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte in einem Eilverfahren auf Antrag des Berliner Landesverbandes der AfD das Land Berlin vorläufig verpflichtet, im Verfassungsschutzbericht 2020 (Pressefassung, Redaktionsschluss: Februar 2021) die Angaben zu aktiven Anhängern des sog. "Flügels" zu löschen, weil es nicht gelungen sei, Aktivitäten von Anhängern des Flügels speziell in Berlin für den Berichtszeitraum 2020 glaubhaft zu machen. Die weitergehenden Anträge blieben erfolgslos.
Die
Bestätigung oder Dementi von Presseberichten gefährdet Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes
Soweit die Anträge abgelehnt worden waren, blieb die hiergegen gerichtete Beschwerde der
Spekulation über Möglichkeit der Beobachtung begründet keinen Unterlassungsanspruch
Ebenso wenig sei dargelegt, dass die
OVG bejahrt Folgenbeseitigungsanspruch
Erfolg hatte die Beschwerde lediglich, soweit die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 31064
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