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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 12.12.2022
- 13 PS 293/22 -
Examinierter Krankenpfleger ist von Amt als ehrenamtlicher Richter zu entbinden
Weitere Tätigkeit als Geschäftsführer eines Pflegedienstes unerheblich
Ein examinierter Krankenpfleger ist gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 VwGO vom Amt als ehrenamtlicher Richter zu entbinden. Die weitere Tätigkeit als Geschäftsführer eines Pflegedienstes ändert daran nichts. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein examinierter
Entbindung von Amt als ehrenamtlicher Richter
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied zu Gunsten des Krankenpflegers. Er sei vom Amt als
Weitere Tätigkeit als Geschäftsführer eines Pflegedienstes unerheblich
Dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32617
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