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Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 02.02.2023
- L 18 SF 210/22 AB -
Mehrfache Telefonate einer Richterin mit Anwalt eines Verfahrensbeteiligten vor Klagerücknahme begründet keine Besorgnis der Befangenheit
Unzulässigkeit des Ablehnungsantrags
Mehrfache Telefonate einer Richterin mit dem Anwalt eines Verfahrensbeteiligten vor einer Klagerücknahme begründet keine Besorgnis der Befangenheit. Ein Ablehnungsantrag ist in einem solchen Fall von vornherein unzulässig. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.
Im Rahmen eines Berufungsverfahrens vor dem Bayerischen Landessozialgericht beantragte die Klägerin im November 2022 die
Unzulässigkeit des Ablehnungsantrags
Das Bayerische Landessozialgericht verwarf den Ablehnungsantrag als unzulässig. Die vorgetragenen Tatsachen können unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2023
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht, ra-online (vt/rb)
- OLG Hamm: Keine Besorgnis der Befangenheit bei "Duzen" aufgrund gemeinsamer Herkunft
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.05.2012
[Aktenzeichen: I-1 W 20/12]) - Rechtsanwalt ist Cousin der Richterin: Regelmäßiger Kontakt begründet Besorgnis der Befangenheit
(Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 25.03.2021
[Aktenzeichen: 13 U 1810/20])
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Dokument-Nr. 32734
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