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Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 03.11.2023
- 7 E 3608/23 -
Keine Sonntagsöffnung für Automatenkiosk
Sonn- und Feiertage dienen der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung
Für ein Automatenkiosk kommt eine Sonntagsöffnung nicht in Betracht. Denn der Sonntag dient der Arbeitsruhe und der seelischen Entspannung. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2023 erging gegen die Betreiberin eines
Verstoß gegen Ladenöffnungszeiten durch Sonntagsöffnung des Automatenkiosk
Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied gegen die Ladenbetreiberin. Die Öffnung des
Keine Vergleichbarkeit mit Warenautomaten
Es bestehe nach Auffassung des Verwaltungsgerichts keine Vergleichbarkeit mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
- Berliner "Spätis" müssen sonntags geschlossen bleiben
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 22.05.2019
[Aktenzeichen: VG 4 K 357.18]) - Einzelhandelsgeschäft wird nicht durch provisorische Abtrennung zum Kiosk mit zulässigem Sonntagsverkauf
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.08.2020
[Aktenzeichen: 2 Ss-OWi 867/20])
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Dokument-Nr. 33576
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