Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 06.12.2024
- 4 L 1327/24.KO -
Gericht untersagt vorläufig Wolfsabschuss im Westerwald
Verwaltungsgericht Koblenz trifft Zwischenentscheidung zugunsten eines Naturschutzverbandes
Bei dem Verwaltungsgericht Koblenz sind mehrere Eilanträge von Naturschutzvereinigungen eingegangen, die sich gegen den von der Struktur- und Genehmigungsdirektion ausnahmsweise zugelassenen Abschuss eines Wolfes aus dem „Leuscheider Rudel“ richten.
In einem der Verfahren ist eine stattgebende Zwischenentscheidung ergangen. Das heißt, der
Richter: Vollendete Tatsachen (Wolfsabschuss) sollen vermieden werden
Das kann erst nach Vorlage und Prüfung der Verwaltungsvorgänge beantwortet werden. Da dies jedoch einige Zeit in Anspruch nimmt, war zur Vermeidung vollendeter Tatsachen bis zum Ergehen einer erstinstanzlichen Entscheidung eine Zwischenentscheidung geboten.
Gegen den Beschluss vom 6. Dezember 2024 können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34658
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34658
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.