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Finanzgericht Münster, Beschluss vom 08.05.2009
- 1 K 2872/08 E -
Finanzgericht Münster hält Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer für verfassungswidrig
Regelung zum Abzug von Werbungskosten verstößt in Teilen gegen den Gleichheitsgrundsatz
Das Finanzgericht Münster hält die ab dem Jahr 2007 geltende Regelung zum Abzug von Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zumindest teilweise für verfassungswidrig. Er hat daher das finanzgerichtliche Verfahren ausgesetzt und die Frage der Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Im Streitfall hatte das Finanzamt die vom Kläger – einem
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer müssen dann abziehbar sein, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht
Das Finanzgericht hält die Neuregelung jedenfalls insoweit für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 8/09 des FG Münster vom 18.05.2009
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Dokument-Nr. 7879
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