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Oberlandesgericht Dresden, Hinweisbeschluss vom 26.03.2014
- 7 U 1506/13 -
Sturz aufgrund Notbremsung einer Straßenbahn: Fahrgast muss stets mit berechtigter Notbremsung rechnen und sich daher sicheren Halt verschaffen
Sturz aufgrund mangelnder Vorsicht begründet überwiegendes Mitverschulden des Fahrgastes
Der Fahrgast einer Straßenbahn muss stets mit einer berechtigten Notbremsung rechnen. Er hat daher dafür zu sorgen, dass er einen sicheren Halt hat. Kommt er dem nicht nach und stürzt, so ist dem Fahrgast ein überwiegendes Mitverschulden anzulasten. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erreichte eine
Kein Anspruch auf Schadenersatz
Das Oberlandesgericht Dresden entschied gegen den
In derlei Fällen, wie den hier zu beurteilenden, sei regelmäßig davon auszugehen, dass der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der
Körperliche Konstitution des Fahrgastes unerheblich
Soweit der
Betriebsgefahr der Straßenbahn trat hinter überwiegendem Mitverschulden zurück
Die Betriebsgefahr der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2014
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Dresden, Urteil
[Aktenzeichen: 4 O 2367/12]
- Straßenbahn-Fahrgast muss sich festen Halt suchen: 80-jährige Frau haftet für Sturz in anfahrender Straßenbahn allein
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 07.05.2012
[Aktenzeichen: 22 U 251/11]) - Kein Schadensersatzanspruch für Fahrgast nach Sturz in Linienbus
(Landgericht Osnabrück, Urteil vom 11.08.2006
[Aktenzeichen: 5 O 1439/06])
Jahrgang: 2014, Seite: 897 MDR 2014, 897
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Dokument-Nr. 18667
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