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Verwaltungsgericht Mainz, Entscheidung vom 22.06.2016
- 4 L 552/16.MZ -
Kein Bleiberecht für ausländische Familie bei nicht selbst sichergestelltem Lebensunterhalt
VG Mainz erklärt Abschiebung für zulässig
Ein Ausländer, der nicht dauerhaft seinen Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten kann, hat in aller Regel keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis und darf abgeschoben werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Den Antragstellern des zugrunde liegenden Verfahrens, einer dreiköpfigen Familie, waren die Anträge auf Verlängerung der
Familiäre Gemeinschaft kann ohne Probleme im Herkunftsland der Vaters fortgesetzt werden
Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag ab. Die Erlangung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz/ra-online
- Rechtsschutzanträge zweier Roma-Familien gegen geplante Abschiebung abgelehnt
(Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 08.12.2015
[Aktenzeichen: 1 B 318/15 und 319/15]) - Mitgliedsstaaten dürfen bei nicht ausreichend gesichertem Einkommen Familienzusammenführung versagen
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.04.2016
[Aktenzeichen: C-558/14])
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Dokument-Nr. 22845
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