Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Oldenburg, Hinweisverfügung vom 17.01.2017
- 4 UF 5/17 -
Anordnung eines "begleiteten Umgangs" zum Schutz von Kindern vor Manipulation durch ein Elternteil gerechtfertigt
Umgangsrecht darf zum Wohl der Kinder eingeschränkt werden
Leben die Eltern eines Kindes getrennt, haben sie grundsätzlich beide das Recht auf Umgang mit den gemeinsamen Kindern. In bestimmten Fällen kann dieses Recht aber eingeschränkt werden. Das Gericht kann zum Beispiel anordnen, dass der Umgang nur unter Aufsicht des Jugendamts wahrgenommen werden darf. Das Gesetz spricht dabei von "begleitetem Umgang". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte das Amtsgericht Oldenburg angeordnet, dass der Vater die beiden gemeinsamen acht und fünf Jahre alten Kinder, die nach der
Vater der Kinder hält Anordnung des begleiteten Umgangs für ungerechtfertigt
Hiergegen wandte sich der Vater mit seiner Beschwerde. Er argumentierte, dass er ein sehr gutes Verhältnis zu den Kindern hätte. Für die Anordnung begleiteten Umgangs sei daher kein Raum. Das Amtsgericht habe auch nicht berücksichtigt, dass es die Mutter gewesen sei, die die Kinder ohne Absprache mit in die Türkei genommen habe. Erst ihm sei es gelungen, die Kinder wieder in die vertraute Umgebung nach Oldenburg zurückzubringen. Er halte die Kinder auch aus dem elterlichen Konflikt heraus.
OLG bejaht "begleiteten Umgang" aufgrund Verhalten des Vaters
Das Oberlandesgericht Oldenburg konnte dieser Argumentation nicht folgen. Das Umgangsrecht müsse nach dem Gesetz eingeschränkt werden, wenn dies für das Wohl der Kinder, insbesondere ihre seelische und körperliche Entwicklung, erforderlich sei. Dies führe im vorliegenden Fall zu begleitetem
Kinder berichten glaubhaft von körperlichen Maßreglungen durch Vater
Der Vater habe darüber hinaus wiederholt betont, dass er die deutsche Rechtsordnung nicht anerkenne. Es sei daher zu befürchten, dass er die durch das Familiengericht zu Gunsten der Mutter getroffene Sorgerechtsregelung nicht akzeptieren werde. Darüber hinaus hätten die Kinder auch glaubhaft von körperlichen Maßreglungen durch den Vater berichtet. Vor dem gesamten Hintergrund komme daher nur ein begleiteter
Der Mann hat nach einem entsprechenden Hinweis des Oberlandesgerichts seine Beschwerde zurückgenommen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
- AG München: Verweigerung des Umgangsrechts zwischen Kind und Vater führt zu Sorgerechtsverlust der Mutter
(Amtsgericht München, Beschluss) - Keine Verletzung der Ehre und Würde, wenn Vater beim Umgang mit Kindern Deutsch sprechen muss
(Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 04.07.2011
[Aktenzeichen: 1 U 34/10]) - Vorübergehender begleiteter Umgang in der Wohnung des Obhutselternteils
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.07.2022
[Aktenzeichen: 4 UF 11/22])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23995
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung23995
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.