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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.05.2011
- L 9 U 154/09 -
Hessisches LSG: Hinterbliebene erhalten bei absoluter Fahruntüchtigkeit des Versicherten keine Unfallrente
Arbeitgeber muss Alkoholkonsum nicht unterbinden
Arbeitnehmer sind auf dem Weg nach und von dem Ort ihrer Arbeitstätigkeit gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherte absolut fahruntüchtig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber den Alkoholkonsum während der Arbeit nicht verhindert hat. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Fall verstarb ein 30-jähriger Vater von zwei Kindern im September 2007 auf der Heimfahrt nach seiner Arbeit in einer Eisengießerei. Der Mann aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg wurde 1 ½ Stunden nach dem Ende seiner Spätschicht tot im Straßengraben aufgefunden. Eine
Berufsgenossenschaft verweist auf absolute Fahruntüchtigkeit
Die
Landessozialgericht: Arbeitgeber hat Fürsorgepflicht nicht verletzt
Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts und auch der Vorinstanzen gaben der
Wie bei Kenntnis des Arbeitgebers von einer
Hinweise zur Rechtslage
§ 8 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). (…)
(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch
1. das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit, (…)
§ 63 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
(1) Hinterbliebene haben Anspruch auf (…) Hinterbliebenenrenten (…). Der Anspruch (…) besteht nur, wenn der Tod infolge eines Versicherungsfalls eingetreten ist.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2011
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
- SG Gießen: Arbeitsunfall kann auch bei Autounfall unter Alkoholeinfluss vorliegen
(Sozialgericht Gießen, Urteil vom 16.10.2009
[Aktenzeichen: S 1 U 85/08]) - Berufsgenossenschaft muss Arbeitsunfall bei ungeklärter Ursache entschädigen - Unklarheit darüber, ob Alkohol die alleinige Ursache für Unfall war
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 03.06.2008
[Aktenzeichen: L 3 U 254/05]) - Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente – Unfallschutz besteht nach Betriebsfeier nur bei direkter Heimfahrt ohne Umweg
(Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.12.2006
[Aktenzeichen: L 3 U 139/05])
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Dokument-Nr. 11972
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