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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.02.2012
- 24 Sa 1800/11 -
Verdachtskündigung: Unbefugte Herstellung und Vertrieb von BVG-Fahrscheinen
Nachweis der Täterschaft für außerordentliche Kündigung nicht notwendig
Die außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der verdächtigt worden war, unbefugt Fahrscheine herzustellen und zu vertreiben, wurde für rechtswirksam gehalten. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nunmehr entschieden.
Im hier zugrunde liegenden Fall war der
Im Schulungsraum hergestellte Jahreskarten zur Erstattung eingereicht
Nachdem zwei Kundinnen innerhalb kurzer Zeit mehrere Jahreskarten und Tageskarten zur Erstattung eingereicht hatten, die in dem Schulungsraum hergestellt worden waren, kündigte die BVG nach weiteren Ermittlungen das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers fristlos.
Überwiegende Wahrscheinlichkeit für Täterschaft des Arbeitnehmers ausreichend für Verdachtskündigung
Die Kündigungsschutzklage hatte vor dem Landesarbeitsgericht keinen Erfolg. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online
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Dokument-Nr. 13005
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