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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Vergleich vom 27.07.2016
- 7 Sa 120/16 -
200 Kilo Körpergewicht: Kündigung wegen Adipositas zulässig?
Parteien einigen sich durch Vergleich
Ein 200 Kilogramm schwerer Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber haben sich hinsichtlich einer Kündigung wegen des Übergewichts des Arbeitnehmers vor dem Landesarbeitsgericht durch Vergleich geeinigt. Die Parteien erklärten sowohl die Kündigung als auch den vom Kläger geltend gemachten Entschädigungsanspruch für erledigt. Der Kläger sagte darüber hinaus zu, weiterhin an seiner eingeleiteten Gewichtsreduzierung zu arbeiten.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens, die in den Bereichen Landschafts-, Kanal- und Tiefbau, Pflanz- und Pflasterarbeiten sowie Grünflächenpflege tätig ist und mehr als zehn
Kläger hält Kündigung für unwirksam - Arbeitgeber verweist auf nicht mehr ausübbare Tätigkeiten des Klägers aufgrund seines Körpergewichts
Der Kläger wandte sich mit seiner Klage gegen die
Parteien schließen vor dem Landesarbeitsgericht einen Vergleich
Nachdem das Arbeitsgericht der Kündigungsschutzklage stattgegeben hatte, einigten sich die Parteien in der heutigen Berufungsverhandlung dahingehend, dass sowohl die streitbefangene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2016
Quelle: Arbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
- Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2015
[Aktenzeichen: 7 Ca 4616/15]
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Dokument-Nr. 22962
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