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Landgericht Berlin, Urteil vom 11.04.2018
- 66 S 275/17 -
Vermieter darf Untermieterlaubnis nicht von Vorlage von Leistungsbescheiden des Jobcenters durch Mieter abhängig machen
Angaben zum Grund der Untervermietung und der Person des Untermieters ausreichend
Ein Vermieter darf die Erlaubnis zur Untervermietung nicht davon abhängig machen, dass der Mieter aktuelle und vollständige Leistungsbescheide des Jobcenters vorlegt, um die wirtschaftliche Notwendigkeit der Untervermietung nachzuweisen. Es genügt vielmehr, dass der Mieter Angaben zum Grund der Untervermietung und zur Person des Untermieters macht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer 3-Zimmer-Wohnung in Berlin bat im November 2016 ihren Vermieter zur Erteilung einer Untermieterlaubnis. Die Mieterin wollte eines der Zimmer untervermieten, da sie finanziell nicht in der Lage war, die Wohnung allein zu halten. Die Mieterin lebte von geringen Einkünften und Leistungen des Jobcenters. Sie informierte den Vermieter über den Namen und die Anschrift des potentiellen Untermieters sowie über den Grund der
Anspruch auf Zustimmung zur Untervermietung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung des Vermieters zurück. Der Mieterin stehe ein Anspruch auf Erteilung der Untermieterlaubnis zu. Das dafür nach § 553 Abs. 1 BGB erforderliche berechtigte Interesse an der
Keine Pflicht zur Vorlage von Leistungsbescheiden des Jobcenters
Nach Auffassung des Landgerichts stehe dem Vermieter kein Anspruch darauf zu, aktuelle und vollständige Leistungsbescheide des Jobcenters einzufordern, um die wirtschaftliche Notwendigkeit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2018
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 19.10.2017
[Aktenzeichen: 23 C 40/17]
- Auf Sozialleistungen angewiesener Wohnungsmieter hat Anspruch auf Untermieterlaubnis bei Kürzung der Leistung
(Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 13.08.2015
[Aktenzeichen: 106 C 117/15]) - Vermieter hat keinen Anspruch auf persönliches Kennenlernen des potentiellen Untermieters
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 16.11.2020
[Aktenzeichen: 64 T 49/20]) - Für Untermieterlaubnis ist Vorlage eines Nachweises über Haftpflichtversicherung des Untermieters nicht erforderlich
(Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 22.01.2020
[Aktenzeichen: 3 C 234/19])
Jahrgang: 2018, Seite: 646 GE 2018, 646 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2018, Seite: 360 WuM 2018, 360
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Dokument-Nr. 26052
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