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Landgericht Berlin, Urteil vom 27.02.2020
- 67 S 192/19 (2) -
Bei separat abgeschlossen Mietverträgen über Wohnung und Kfz-Stellplatz liegen grundsätzlich zwei selbständige Verträge vor
Stellplatzmietvertrag kann separat gekündigt werden
Wurden sowohl für eine Wohnung als auch für einen Kfz-Stellplatz Mietverträge geschlossen, so ist grundsätzlich zu vermuten, dass die Verträge voneinander selbständig sind. Sie können daher separat gekündigt werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem Abschluss eines Mietvertrags über eine
Vorliegen zweier selbständiger, separat kündbarer Mietverträge
Das Landgericht Berlin folgte der Entscheidung der Vorinstanz. Bei dem Stellplatzmietvertrag und dem Wohnraummietvertrag handele es sich um zwei selbständige, separat kündbare Verträge. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs spreche bei einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag und einem separat abgeschlossenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2020, 331/rb)
- Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 08.07.2019
[Aktenzeichen: 6 C 222/19]
- Überraschende AGB-Klausel zur Möglichkeit einer separaten Kündigung eines Garagenmietvertrags
(Amtsgericht Schwelm, Urteil vom 16.02.2017
[Aktenzeichen: 27 C 228/16]) - Einheitliches Mietverhältnis über Wohnraum und Gewerberäume aufgrund rechtlicher Verbindung beider Vertragsurkunden
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 18.02.2020
[Aktenzeichen: 3 U 65/19])
Jahrgang: 2020, Seite: 738 GE 2020, 738 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2020, Seite: 331 WuM 2020, 331
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Dokument-Nr. 28890
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