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Landgericht Berlin, Urteil vom 28.05.2019
- 67 S 49/19 -
Anspruch auf Entschädigung nach Flugannullierung wegen möglichen Unwetters
Kein Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands
Annulliert eine Fluggesellschaft einen Flug wegen möglicher witterungsbedingter Flugbeeinträchtigungen, so steht den davon betroffenen Fluggästen ein Anspruch auf Entschädigung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO) zu. In einem solchen Fall liegt kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall entschied sich eine
Anspruch auf Entschädigung wegen Flugannullierung
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Fluggäste. Ihnen stehe wegen der
Fluggastrechteverordnung dient nicht der Aufrechterhaltung eines reibungslosen und wirtschaftlichen Flugbetriebs
Soweit die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 18.01.2019
[Aktenzeichen: 20 C 366/18]
Jahrgang: 2019, Seite: 1050 MDR 2019, 1050 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2020, Seite: 76 RRa 2020, 76
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Dokument-Nr. 28831
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