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Landgericht Bonn, Urteil vom 21.03.2005
- 1 O 484/04 -
Bei einem Unfall auf der Skipiste trägt ein Snowboardfahrer eine höhere Haftungsquote
Snowboard ist gefährlicher als Ski
Ein Snowboardfahrer hat ein höheres Gefahrenpotential als ein Skifahrer. Daher muss einem Snowboardfahrer bei einem Unfall mit einem Skifahrer ein höheres Mitverschulden angerechnet werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Bonn hervor.
Im Fall stießen ein
Unaufklärbarkeit des Unfallhergangs begründet beiderseitiges Verschulden
Das Gericht konnte die Schuldfrage nicht aufklären. Es verurteilte den
Haftungsverteilung von 60 zu 40 zu Lasten des Snowboarders
Wegen der größeren Gefährdung durch den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2007
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (rb/vt)
Jahrgang: 2005, Seite: 1873 NJW 2005, 1873 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2005, Seite: 546, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann NJW-Spezial 2005, 546 (Rainer Heß und Michael Burmann) | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2005, Seite: 583 NZV 2005, 583
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Dokument-Nr. 3626
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