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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.04.1954
7 S 624/53 -

Wintermonate im Rheinland: Heizperiode von Oktober bis April

Kein Anspruch des Mieters auf funktionierende Heizung im September und Mai

Der Vermieter ist grundsätzlich nur in den Wintermonaten von Oktober bis April verpflichtet die Heizung in Betrieb zu halten. In den Übergangsmonaten September und Mai besteht kein Anspruch des Mieters auf eine funktionierende Heizung. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritt sich ein Mieter mit seinem Vermieter darüber, ob dieser auch in den Monaten September und Mai verpflichtet war, die Zentralheizung in Gang zu halten.

Pflicht zur Heizmöglichkeit in den Wintermonaten von Oktober bis April

Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass der Vermieter grundsätzlich nur in den Wintermonaten für die Möglichkeit einer Beheizung sorgen müsse. Dabei umfassen die Wintermonate jedenfalls im Rheinland die Monate von Oktober bis April.

Kein Anspruch des Mieters auf Heizung in Übergangsmonaten

Zwar sei es richtig, so das Landgericht weiter, dass auch in den Übergangsmonaten September und Mai niedrige Temperaturen auftreten können. Dies begründe aber kein Anspruch des Mieters auf die Möglichkeit einer Beheizung. Vielmehr müsse sich der Mieter in dieser Zeit selbst um eine Beheizung kümmern, etwa durch elektrische Heizgeräte. Alternativ könne er mit seinem Vermieter die Möglichkeit einer Beheizung auch außerhalb der Heizperiode vereinbaren.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2014
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (zt/MDR 1955, 293/rb)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 1955, Seite: 293
MDR 1955, 293
 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 1955, Seite: 233
ZMR 1955, 233

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17950 Dokument-Nr. 17950

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Kommentare (3)

 
 
Maria Keller schrieb am 28.03.2014

An Feodora:

Das stimmt nicht. Sie zahlen ein Zwölftel Ihres Jahresverbrauchs an Heizung.

K.M. schrieb am 28.03.2014

Nach bisherigen Urteilen muss eine Mindesttemperatur von 20 - 22 °C erreicht werden. Seltsam, dass dieses Gericht davon abweicht ...

Feodora schrieb am 28.03.2014

Hammer, aber volle Warm-Miete das ganze Jahr sind zu zahlen.

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