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Landgericht Hamburg, Urteil vom 24.01.1989
- 16 S 148/88 -
Kosten für die Neuanlegung des Rasens sind Gartenpflegekosten
Gartenpflegekosten können wiederum auf die Nebenkosten umgelegt werden
Die Kosten für die Neuanlegung eines Rasens sind Gartenpflegekosten und können daher auf die Nebenkosten umgelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich ein
Kosten einer Rasenanlegung sind Gartenpflegekosten
Das Landgericht Hamburg gab den Vermietern recht. Zu den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2013
Quelle: Landgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 1989, 191/rb)
- Vermieter kann die Gartenpflegekosten nicht über die Nebenkostenabrechnung umlegen, wenn der Mieter vertraglich zur Gartenpflege verpflichtet ist
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.09.2008
[Aktenzeichen: VIII ZR 124/08]) - Kosten für Gartenpflege sind Betriebskosten
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.05.2004
[Aktenzeichen: VIII ZR 135/03])
Jahrgang: 1989, Seite: 191 WuM 1989, 191
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Dokument-Nr. 13636
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