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Landgericht Köln, Urteil vom 26.08.2021
- 2 O 292/19 -
Notarielle Beurkundung einer Reservierungsgebühr bei Grundstückskauf
Formerfordernis bei Reservierungsgebühr in Höhe von über 10 % einer üblichen Maklerprovision
Vereinbart ein Grundstückseigentümer mit einem Kaufinteressenten eine Reservierungsgebühr, so muss diese Vereinbarung notariell beurkundet werden, wenn die Gebühr über 10 % einer üblichen Maklerprovision liegt, einen Wert von 5.000 € übersteigt oder relativ bei 0,3 % des Kaufpreises liegt. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 vereinbarten die Eigentümer einer Immobilie mit einem Kaufinteressenten, dass dieser eine
Anspruch auf Rückerstattung der Reservierungsgebühr
Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2022
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2021, Seite: 1435 GE 2021, 1435
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Dokument-Nr. 31328
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