Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Köln, Urteil vom 16.10.2013
- 9 S 123/13 -
Grundstückseigentümer kann regelmäßig dem Briefträger nicht den Zugang zum Grundstück verweigern
Fehlendes schutzwürdiges Interesse an Zugangsverweigerung begründet Duldungspflicht des Eigentümers
Ein Grundstückseigentümer hat die Zustellung von Post durch einen Postdienstleister grundsätzlich zu dulden. Ein Verbot der Postzustellung kommt nur dann in Betracht, wenn dafür ein schutzwürdiges Interesse besteht. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Grundstückseigentümer von einem Postdienstleister nicht mehr beliefert werden. Da ein gegenüber dem Briefträger ausgesprochenes
Amtsgericht wies Klage ab
Das Amtsgericht Gummersbach wies die Klage ab. Zur Begründung führte es aus, dass ein Grundstückseigentümer dem Briefträger dann kein
Landgericht verneinte ebenfalls Unterlassungsanspruch
Das Landgericht Köln bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Grundstückseigentümers zurück. Ihm habe kein Anspruch auf
Kein schutzwürdiges Interesse an Unterlassungsanspruch
Die
Kein Unterlassungsanspruch aufgrund Hausrechts
Zwar könne ein Grundstückseigentümer aufgrund der grundrechtlichen Eigentumsgarantie (Art. 154 GG) regelmäßig frei darüber entscheiden, wer Zutritt zum Grundstück erhält und wer nicht, so das Landgericht. Dieses
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.07.2014
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 796 NJW-RR 2014, 796
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18536
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18536
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.