Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Urteil vom 27.03.2015
- 20 O 10380/13 -
Von Passanten provoziertes Anspringen eines fremden Hundes begründet Mitverschulden von 50 % an dadurch bedingtem Sturz
Schmerzensgeld von 4.000 Euro aufgrund erheblicher Schmerzen sowie mehrwöchiger Bewegungseinschränkung des rechten Knies
Provoziert ein Passant beim Spielen mit einem fremden Hund ein Anspringen des Hundes und kommt der Passant dadurch zu Fall, so begründet dies ein Mitverschulden in Höhe von 50 %. Erleidet der Passant durch den Sturz erhebliche Schmerzen und leidet er für mehrere Wochen an einer Bewegungseinschränkung am rechten Knie, so kann dies ohne Berücksichtigung des Mitverschuldens ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2012 spielte eine Passantin auf einer Wiese in München mit einem fremden
Anspruch auf Schmerzensgeld unter Berücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens
Das Landgericht München I entschied zum Teil zu Gunsten der Passantin. Ihr stehe nach § 833 Satz 1 BGB zwar ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Jedoch müsse sie sich ein
Mitverschulden aufgrund provozierten Anspringens
Nach Auffassung des Landgerichts habe die Passantin das
Schmerzensgeld von 2.000 Euro
Das Landgericht erachtete aufgrund der bei dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2017
Quelle: Landgericht München I, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25070
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25070
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.