wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1.6/0/5(20)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Trier, Hinweisbeschluss vom 30.04.2013
1 S 153/12 -

Mietwagen nach Verkehrsunfall: Keine Erstattung der Kosten für Winterbereifung des Mietwagens

Keine Erstattungspflicht aufgrund fehlender Pflicht zur Winterbereifung

Wer nach einem Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug anmietet, kann die zusätzlichen Kosten für eine Winterbereifung des Fahrzeugs grundsätzlich nicht erstattet verlangen. Denn eine Pflicht zur Winterbereifung gibt es nicht. Dies hat das Landgericht Trier entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein Unfallgeschädigter die Zusatzkosten für die Winterbereifung eines Mietwagens in Höhe von etwa 102 EUR ersetzt verlangen kann.

Kein Anspruch auf Erstattung der Zusatzkosten für Winterreifen

Das Landgericht Trier verneinte ein Anspruch auf Erstattung der Zusatzkosten für die Winterreifen. Denn diese Kosten seien nicht erforderlich im Sinne des § 249 BGB gewesen. Es sei zu beachten gewesen, dass eine Pflicht zur Winterbereifung gemäß § 2 Abs. 3a StVO nicht besteht. Vielmehr genüge es, wenn Fahrzeuge mit Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen ausgerüstet werden, solange die Reifen eine M+S Kennzeichnung aufweisen. Da aber nur eine den Witterungsverhältnissen angepasste Bereifung erforderlich sei, sei eine Winterbereifung nicht erforderlich. Somit bestehe auch keine Pflicht zur Erstattung der Kosten für Winterreifen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2014
Quelle: Landgericht Trier, ra-online (zt/NJW-RR 2014, 34/rb)

Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2014, Seite: 34
NJW-RR 2014, 34

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18609 Dokument-Nr. 18609

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung18609

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1.6 (max. 5)  -  20 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?