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Landgericht Trier, Hinweisbeschluss vom 30.04.2013
- 1 S 153/12 -
Mietwagen nach Verkehrsunfall: Keine Erstattung der Kosten für Winterbereifung des Mietwagens
Keine Erstattungspflicht aufgrund fehlender Pflicht zur Winterbereifung
Wer nach einem Verkehrsunfall ein Ersatzfahrzeug anmietet, kann die zusätzlichen Kosten für eine Winterbereifung des Fahrzeugs grundsätzlich nicht erstattet verlangen. Denn eine Pflicht zur Winterbereifung gibt es nicht. Dies hat das Landgericht Trier entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein Unfallgeschädigter die Zusatzkosten für die
Kein Anspruch auf Erstattung der Zusatzkosten für Winterreifen
Das Landgericht Trier verneinte ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2014
Quelle: Landgericht Trier, ra-online (zt/NJW-RR 2014, 34/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 34 NJW-RR 2014, 34
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Dokument-Nr. 18609
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