wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.2016
L 11 EG 1557/16 -

Provisionen sind beim Elterngeld zu berücksichtigen

Auch nach neuer Rechtslage 2015 müssen Provisionszahlungen bei Eltern­geld­berechnungen mit einbezogen werden

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass regelmäßig gezahlte Provisionen beim Elterngeld auch nach der neuen Rechtslage 2015 zu berücksichtigen sind. Entgegenstehende Verwaltungs­vorschriften haben hieran nichts geändert. Das Bundes­elterngeld­gesetz verfolgt den Zweck, die Einkünfte (teilweise) zu ersetzen, die während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustands den Lebensstandard der Eltern­geld­berechtigten geprägt haben. Dazu gehören auch regelmäßig gezahlte Provisionen.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 28-jährige Klägerin arbeitet als Marketing Managerin im Medienbereich. Neben einem monatlichen Grundgehalt von ca. 3.000 Euro erhält sie regelmäßig quartalsweise Provisionen in wechselnder Höhe, im maßgeblichen Bemessungsjahr vor der Geburt ihres Sohnes im Mai 2015 insgesamt ca. 6.800 Euro.

Elterngeldstelle berücksichtigt bei Berechnung des Elterngeldes nur Grundgehalt

Die beklagte Elterngeldstelle (Landeskreditbank Baden-Württemberg) berücksichtigte bei der Elterngeldberechnung nur das Grundgehalt, nicht aber die Provisionen und bewilligte Elterngeld in Höhe von monatlich rund 1.230 Euro. Die Provisionen seien nach den Lohnsteuerrichtlinien nicht als "laufender Arbeitslohn", sondern als "sonstige Bezüge" anzusehen und damit für die Höhe des Elterngelds nicht maßgeblich.

Wirtschaftliche Verhältnisse der Klägerin sind auch durch regelmäßig gezahlte Provisionen geprägt

Das Sozialgericht Mannheim gab der Klägerin in erster Instanz der Klägerin Recht und verurteilte die Beklagte dazu, höheres Elterngeld unter Berücksichtigung der Provisionen zu zahlen. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte diese Entscheidung. Neben dem monatlichen Grundgehalt prägen auch die regelmäßig gezahlten Provisionen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin im maßgeblichen Bemessungsjahr vor der Geburt, so das Gericht. Die Neufassung des Gesetzes zum 1. Januar 2015 stellt zwar darauf ab, dass Einnahmen nicht berücksichtigt werden, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind und verweist auf die entsprechenden Verwaltungsanweisungen in den Lohnsteuerrichtlinien. Nur dort - und nicht im Elterngeldgesetz - ist parallel geändert worden, dass als "sonstige Bezüge" auch "Zahlungen innerhalb eines Kalenderjahres als viertel- oder halbjährliche Teilbeträge" gelten. Eine solche Verweisung auf Verwaltungsvorschriften, die jederzeit ohne Beteiligung des Gesetzgebers geändert werden können, ist nicht ausreichend, um den gesetzlichen Anspruch einzuschränken, befand das Landessozialgericht. Die Regelung in den Lohnsteuerrichtlinien über die viertel- oder halbjährlichen Zahlungen passt auch nicht zum Zweck des Gesetzes, bei der Elterngeldberechnung diejenigen Einkünfte zu berücksichtigen, die während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustands den Lebensstandard der Elterngeldberechtigten geprägt haben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2017
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Berechnung der ... | Berechnung des ... | Elterngeld | Provision | Provisionen

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23666 Dokument-Nr. 23666

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung23666

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?