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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2011
- L 6 VG 584/11 -
Als Kind sexuell missbraucht – Frau steht Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz zu
Erst Jahre später gestellter Antrag und Aussagen von Zeugen begründen keinen Zweifel an Glaubwürdigkeit
Einer psychisch schwer erkrankten Frau, die als Kind und Jugendliche sexuell von ihrem mittlerweile verstorbenen Vater missbraucht wurde, steht Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz zu.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls wurde als Kind und Jugendliche von ihrem
Vater gab Missbrauch gegenüber der Ehefrau bereits zu
Die Berufung blieb vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg jedoch erfolglos. Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Gericht aus, dass es aufgrund der Einlassungen der Klägerin selbst und der als Zeuginnen gehörten Mutter und Schwester feststehe, dass die Klägerin zwischen 1965 und 1972 fortlaufend von ihrem
Gericht hat keinen Zweifel an Glaubwürdigkeit der Aussagen von Mutter und Schwester der Klägerin
Dass die Klägerin den Antrag auf
Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Opferentschädigungsgesetz
§ 1 Anspruch auf Versorgung
(1) Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. [...]
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2012
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 13150
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